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Geschichte der Rosa Listen

1897 gründete der Arzt und Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld das Wissenschaftlich-humanitäre-Komittee (WhK). Hirschfeld, ein unermüdlicher Kämpfer für die Interessen der Schwulen, sah sein Hauptanliegen in dem Kampf gegen die Erpressungen gegenüber homosexuellen Männern und die Abschaffung des § 175 StGB.Eine gute Zusammenarbeit fand mit dem damaligen Leiter des Homosexuellendezernats der Berliner Polizei Leopold von Meerscheidt-Hüllesem, statt. Die Zusammenarbeit umfasste im wesentlichen Aufklärung und gegenseitige Information über Homosexualität, aber auch Fahndung und Kooperation in konkreten Erpressungs-, Gewalt- und Mordfällen. Um weitere mögliche Opfer befragen zu können, fertigte Meerscheidt-Hüllesem Namenslisten, teils von Persönlichkeiten aus Politik, Adel und Wirtschaft an.
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Diese Listen sandte er kurz vor seinem Freitod an den Kaiser, um diesen und die ihn umgebende Gesellschaft für diese Thematik zu sensibilisieren. Der Kaiser wollte keine negativen Auswirkungen in seinem Umfeld und schickte das Päckchen ungeöffnet an die Polizei zurück, wo die Liste weitergeführt wurde. Auch die folgenden Abteilungsleiter arbeiteten im Laufe von mehr als 20 Jahren vertrauensvoll mit dem WhK zusammen. 1933 zerstörten die Nationalsozialisten das WhK; Hirschfeld emigrierte ins Ausland. Die „Rosa Liste“ fiel den Nazis in die Hände und wurde auf Anordnung Hitlers im Oktober 1934 systematisch weitergeführt und ausgebaut.Sie diente dazu, Homosexuelle ausfindig zu machen, Treffpunkte zu schließen und homosexuelle SA-Führungskräfte, wie den homosexuellen Ernst Röhm, oder missliebige Gegner von Staats wegen umzubringen (Nacht der „langen Messer“ am 30. Juni 1934) Seither wurden Auflistungen, Karteien oder andere Datensammlungen in denen gezielt Homosexuelle erfasst wurden, als „Rosa Listen“ bezeichnet.Mit der Übernahme der Nazi-Version des § 175 ins Strafgesetzbuch wurden in den Polizeibehörden auch die entsprechenden Karteien bzw. Dateien weitergeführt. Diese mussten zwar nach Änderung des Datenschutzgesetzes 1984 vernichtet werden, doch gab es immer wieder Bemühungen von Innenministerien, genauer- den Polizeiabteilungen, Homosexuelle zu erfassen.

Aktuelle Situation

2005 wurden entdeckt, dass im polizeilichen Vorgangs-Verwaltungsprogramm „IGVP/PVP“ Schlüsselnummern für Aufenthaltsorte von Lesben und Schwulen personenbezogen und anlassunabhängig zugeordnet werden konnten, die Kontakt mit der Polizei hatten. Dadurch bestand die Möglichkeit Lesben und Schwule nach Örtlichkeiten suchfähig zu erfassen. Dieses Computerprogramm war in Bayern entwickelt und zudem in Thüringen und NRW eingeführt worden. Auf Intervention des VelsPol wurden in allen drei Bundsländern die entsprechenden Schlüsselnummern entfernt und Zuordnungen zu Datensätzen aufgehoben.NRW zeigte sich sofort kooperativ und sperrte sofort die Schlüsselnummern. In Bayern und Thüringen wurden erst nach Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten und der Politik über kleine Anfragen widerwillig bereits erfolgte Speicherungen rückgängig gemacht und die Schlüsselnummern entfernt. Während in NRW die Polizei erst gar keine Zuordnungen vorgenommen hatte, hatte Bayern und Thüringen reichlich Gebrauch davon gemacht. Aussage des Innenministeriums in Thüringen: „Dies dient dem Schutze der Homosexuellen“.

Speicherung von Lebenspartnerschaften

Eingetragene Lebenspartnerschaften werden von Polizei und Einwohnermeldeämtern separat und nicht in einer Rubrik „Ehe“ erfasst. Diese Datensätze können von Berechtigten abgerufen werden, d.h. bei der Polizei durch jeden Beamten und beim Einwohnermeldeamt u.a. von andere Behörden, aber auch von anderen Interessierten, wie der Gebühreneinzugszzentrale (vormals GEZ)! Eine schriftliche Bestätigung der GEZ liegt uns vor.Wir sprechen uns gegen die separate Erfassung aus und fordern eine einzige Rubrik für Ehe/LPart bei Behörden, u.a. bei dem neu einzuführenden Vorgangs- und Verwaltungsprogramm „Viva“ bei der Polizei NRW.